Leitende der Gemeinde
Die Kirchengemeinderäte leiten gemeinsam mit den Pfarrern die Kirchengemeinde. Sie werden alle 6 Jahre von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt. Zu Beginn seines/ihres Dienstes legt jeder Kirchengemeinderat und jede Kirchengemeinderätin eine Amtsverpflichtung ab. Diese lautet:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Kirchengemeinderat Pfedelbach
In Pfedelbach besteht der Kirchengemeinderat aus 12 gewählten Mitgliedern, hinzu kommen die Kirchenpflegerin und die beiden Pfarrer. Der Kirchengemeinderat Pfedelbach kommt normalerweise einmal im Monat zu seiner Sitzung zusammen; Ausschüsse treffen sich wenn nötig zusätzlich. Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind in der Regel öffentlich.
Unsere Kirchengemeinderäte und Kirchengemeinderätinnen stellen sich vor